Preise

Unser Verein ist gemeinnützig, das bedeutet für uns, dass wir keine Gewinne erwirtschaften dürfen.

Der Verein finanziert sich allein durch Mitgliedsbeiträge, Kursgebühren und Spenden. Die Gemeinnützigkeit definiert sich in Deutschland aus §52 Abgabenordnung (AO).

Alle Ausbilder und Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, aus diesem Grund können wir im Vergleich zu privaten (mobilen) Hundeschulen unseren Mitgliedern neben günstigen Mitgliedsbeiträgen auch eine kostengünstige Ausbildung anbieten.

Eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit eines Ausbilders oder Vorstandsmitgliedes darf sich nicht mit dem Vereinszweck überschneiden. Ein Verstoß gegen den gemeinnützigkeitsrechtlichen Grundsatz der Selbstlosigkeit führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem Ausbilderteam oder dem Vorstand.

MITGLIEDSBEITRAG PRO JAHR

Kinder und Jugendliche 10,00 €
Einzelmitgliedschaft 20,00 €
Ehe- und Lebensgemeinschaften 30,00 €
Familien (2 Erw. und Kinder u.18 J.) 35,00 €

TRAINING (Erziehung)

    Mitglied Nicht Mitglied
Welpen-Gruppe
(max. bis zum 6. Lebensmonat)
pauschal          52,00 €           70,00 €
Junghund-Gruppe
(ab 6. Lebensmonat)
pro Quartal **) 48,00 € 66,00 €
Activity – Unterordnung (für Anfänger und Fortgeschrittene) pro Quartal **) 48,00 € 66,00 €
Lernen über Sport pro Quartal **) 48,00 € 66,00 €

SPORTGRUPPEN

    Mitglied Nicht Mitglied
Rally – Obedience (Anfänger und Fortgeschrittene pro Quartal **) 48,00 € 66,00 €
Apportieren und Suchen pro Quartal **) 48,00 € 66,00 €
Hundesport Querbeet pro Quartal **) 48,00 € 66,00 €
Gasttraining pro Stunde 5,00 € 8,00 €      

EINZELTRAINING

 
Mitglied
Nicht Mitglied
nur im Rahmen der ehrenamtlichen
Tätigkeit der Ausbilder
20,00 € 30,00 €

**) Die Gebühr  ist spätestens bis zum Ende des 1. Monats im Quartal unaufgefordert bei den Trainern zu bezahlen. Sollte der Beitrag bis dahin nicht eingegangen sein, erlischt der Anspruch auf eine weitere Teilnahme.

Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren für angemeldete, aber nicht erschienene Hunde.

Sollte ein Teilnehmer nicht erscheinen, so gibt es keinen Anspruch auf Erstattung. Gleiches gilt, wenn der Kurs wegen höherer Gewalt, z.B. Unwetter, Hitze o.ä. vom Kursleiter abgesagt wird.